Scheinselbstständigkeit
Prüfen Sie selbst:
Bin ich Arbeitnehmer oder (Schein-)Selbstständiger?
Selbstständige sind Ihre eigenen Chefs. Sie bekommen keine Anweisungen und entscheiden selbst, wie sie einen angenommenen Auftrag umsetzen. |
Arbeitnehmer haben einen Arbeitgeber. Sie bekommen Anweisungen und es wird ihnen gesagt, was sie wann und wo zu tun haben. |
Selbstständige werden für ein bestimmtes Werk bezahlt, nicht für ihre Arbeitszeit. Den Preis für Ihr Werk verhandeln sie mit dem Auftraggeber.
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Arbeitnehmer erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen festen Stundenlohn. In Deutschland gelten in einigen Branchen Mindestlöhne (z.B. Gebäudereinigung, Bau, Pflege oder Zeitarbeit …). |
Selbstständige schreiben Rechnungen. Ihren Gewinn kennen sie erst, nachdem sie Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie Beiträge für die Berufsgenossenschaft abgezogen haben. Falls Selbstständige für einen Auftrag nicht bezahlt werden, tragen sie die Verluste. |
Arbeitnehmer werden monatlich oder wöchentlich entlohnt und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber kümmert sich auch um die Bezahlung der Steuern, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer haben ein Recht auf ihren Lohn, auch wenn der Arbeitgeber Verluste macht. |
Selbstständige oder ihre Firma haften für fehlerhafte Arbeit. Das kann sie noch Jahre später viel Geld kosten. |
Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn auch bei fehlerhafter Arbeit – außer die Schäden wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. |
Selbstständige bekommen von ihrem Auftraggeber kein Krankengeld und kein Urlaubsgeld. Sie entscheiden selbst, wann sie Urlaub machen. |
Arbeitnehmer haben das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die gesetzlichen Urlaubstage und Urlaubsgeld. Sie müssen den Urlaub mit dem Arbeitgeber absprechen. |
Selbstständige unterhalten eine eigene Betriebsstätte (Büro, Materiallager, etc.). Ihr Arbeitsmaterial oder Werkzeug kaufen Selbstständige im Normalfall selbst und sorgen auch für den Transport. |
Arbeitnehmer müssen sich nicht um Arbeitsmaterialien, Werkzeug und Transport kümmern, dies macht der Arbeitgeber.
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Seien Sie aufmerksam und informieren Sie sich
Wenn Sie nicht als Selbstständiger oder Unternehmer tätig sein wollen, dann unterschreiben Sie keinen Werk- oder Honorarvertrag, keinen Gesellschaftsvertrag, keinen Eintrag ins Handwerksregister und keine Gewerbeanmeldung.
Uns sind viele Fälle bekannt, in denen Kolleginnen und Kollegen ohne ihr Wissen als Selbstständige angemeldet werden. Damit werden sie um Ihre Rechte als Arbeitnehmer betrogen.
Wenn die Behörden feststellen, dass Sie als Scheinselbstständiger arbeiten, werden Sie nachträglich als Arbeitnehmer eingestuft. Der Auftraggeber muss für Sie rückwirkend alle Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuern bezahlen. Sie müssen ebenfalls Ihren Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen, aber höchstens für die letzten 3 Monate.
Es kann sein, dass Sie eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit bezahlen müssen. Ihrem Auftraggeber droht eine Geldbuße von bis zu 500.000,00 €.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie als Scheinselbstständiger beschäftigt sind: Melden Sie sich bei einer Gewerkschaft oder bei einer der genannten Beratungsstellen. Wir können Ihnen Tipps geben, was zu tun ist.
Denken Sie daran: Wer Sie ohne Ihren Willen in eine selbstständige Tätigkeit lockt, will Ihnen Ihre Rechte als Arbeitnehmer wegnehmen.
Egal ob Sie als (Schein)Selbständiger oder Arbeitnehmer arbeiten – Sie sollten immer Ihre täglichen Arbeitszeiten notieren (Stunden, Pausen und Überstunden).
Wenn Sie befürchten, dass Sie nicht bezahlt werden, sammeln Sie weitere Hinweise zu ihrer Tätigkeit:
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Namen (und Anschrift) der Firma, die Sie beschäftigt und der Verantwortlichen, die Ihnen Anweisungen geben
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genaue Anschrift Ihres Arbeitsplatzes
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Namen anderer Firmen, die dort tätig sind
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Adresse Ihrer Unterkunft
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Fotos des Arbeitsplatzes oder ihrer Unterkunft
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Namen, Adressen, Telefonnummern von Kollegen
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Ihr Arbeitsvertrag (oder Kopien davon) und weitere Dokumente, die mit Ihrem Arbeitsverhältnis zusammenhängen.
Stand: Juli 2019