Selbständig arbeiten
Selbstständig arbeiten
Wenn Sie in Deutschland selbstständig arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden. Informieren Sie sich am besten hier:
http://www.existenzgruender.de/DE/Home/inhalt.html (Website auf mehreren Sprachen)
Zur Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen. Allerdings werden sie ohne Deutschkenntnisse kaum ein Gewerbe in Deutschland ausüben können. Auch hier gilt: Deutschkenntnisse dienen Ihrem Schutz!
Beachten Sie die wichtigsten Besonderheiten:
• Gewerbeanmeldung:
Das Gewerbe müssen Sie beim zuständigen Gewerbeamt an Ihrem Wohnort anmelden. Sie müssen eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen und ein Formular ausfüllen, in dem Sie Angaben zu der Tätigkeit und dem Gewerbe machen und dieses unterschreiben. Die Gebühr ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und liegt zwischen 10 und 40 Euro. Auch hier gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen! Wichtig: Für einige Berufe wird ein Gewerbe nur zugelassen, wenn Sie einen Meisterbrief vorlegen können (z. B. Maurer, Zimmermann, Dachdecker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Gerüstbauer oder Klempner). Wenn Sie einen Berufsabschluss in Ihrem Heimatland gemacht haben, muss dieser zuerst in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden. Informieren Sie sich dazu hier:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
Wenn Sie in Ihrem Heimatland eine Qualifikation außerhalb des nationalen Bildungssystems erlangt haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen staatlichen Behörde stellen. Die Anerkennungsurkunde muss auf Deutsch übersetzt und mit einer sogenannten Apostille in Ihrem Heimatland für den Gebrauch im Ausland beglaubigt werden.
• Steuernummer:
Um das Gewerbe auszuführen, brauchen Sie eine Steuernummer.
Die Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt. Das Gewerbeamt teilt die Anmeldung des Gewerbes automatisch dem Finanzamt mit. Das Finanzamt schickt die Formulare zum Antrag auf Erteilung einer Steuernummer per Post an die Adresse, die Sie im Gewerbeamt angegeben haben.
Achtung vor Betrug: Immer öfter wird angeboten, für 100-200 Euro eine Steuernummer zu »besorgen«. Dies ist unseriös und nicht legitim. Die Steuernummer können Sie persönlich und kostenlos beantragen und erhalten.
• Rechnungen:
Sie sind verpflichtet, für jeden Auftrag, den Sie ausführen, eine Rechnung zu schreiben.
• Steuererklärung:
Als Selbstständige/r sind Sie verpflichtet über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Jedes Jahr müssen Sie eine Steuererklärung an das Finanzamt abgeben und zwar unabhängig davon, ob Sie Gewinn gemacht haben.
• Krankenversicherung:
In Deutschland besteht eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt haben, erfüllen Sie diese Pflicht nicht mehr mit der Europäischen Krankenversicherung (gedacht für kurzzeitige Arbeitsaufenthalte), sondern müssen sich in Deutschland regulär versichern. Sie haben die Wahl zwischen der Anmeldung bei einer privaten Krankenversicherung oder dem Antrag auf Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung, was meistens günstiger für Sie sein wird. Für die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung müssen Sie in Ihrem Herkunftsland bisher regulär krankenversichert sein und sich von einer der zuständigen staatlichen Stellen eine Bescheinigung über die Versicherungszeiten ausstellen lassen – das Formular SED 040 oder SED 041 (oder E104). Mit diesem Formular gehen Sie zu einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl und stellen den Antrag auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung.
Wichtig: Das geht nur, wenn Sie in Ihrem Heimatland bisher regulär versichert sind.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig von Ihren Einnahmen. Er beträgt im Monat ca. 230 Euro, wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben und bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Dazu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung von ca. 40 Euro. Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommen, übernimmt das Jobcenter diese Kosten.
Komplizierter ist es, wenn Sie in Ihrem Heimatland nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie können sich dann nur privat krankenversichern. In der Praxis gibt es häufig Probleme, weil nicht alle privaten Krankenversicherungen bereit sind, mobile Erwerbstätige aufzunehmen. Grundsätzlich sind auch die privaten Versicherungen verpflichtet, Sie zu versichern. Wenn sie dies ablehnen, sollten Sie eine Beratungsstelle aufsuchen und Ihren Fall besprechen.
• Scheinselbstständigkeit:
Wenn Sie einen Gewerbeschein haben, heißt das noch nicht automatisch, dass Sie als Selbstständige/r in Deutschland arbeiten. Entscheidend ist, ob Sie real selbstständig arbeiten. Eine reale Selbstständigkeit liegt vor, wenn z. B.:
• Sie selber entscheiden können, wann und wie Sie arbeiten und keiner (z. B. Vorarbeiter, Polier etc.) Sie und Ihre Arbeit unmittelbar vor Ort kontrolliert,
• Sie Ihre eigenen Arbeitsmaterialien benutzen,
• Sie mehr als einen Auftraggeber haben,
• die Arbeit nach Werkeinheiten, Lieferungen, Objekten und nicht nach Stunden abgerechnet wird.
Wenn die Behörden feststellen, dass Sie als Scheinselbstständige/r arbeiten, werden Sie nachträglich als Arbeitnehmer/in eingestuft. Der Auftraggeber muss für Sie rückwirkend alle Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuern bezahlen. Sie müssen unter Umständen ebenfalls Ihren Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen, aber höchstens für die letzten drei Monate. Es kann auch sein, dass Sie eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit bezahlen müssen. Ihrem Auftraggeber droht eine sehr hohe Geldbuße von bis zu 500.000 Euro. Wenn Sie den Verdacht haben, als Scheinselbstständige/r beschäftigt zu sein oder Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie eine Beratungsstelle aufsuchen! Bei vielen Finanz- oder Gewerbeämtern liegen Informationen zur Scheinselbstständigkeit aus.
Stand: Mai 2017