Вы управляете грузовым автомобилем в ЕС?
Ваши права и наша поддержка
Ihre Rechte!
In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Ab Oktober 2022 beträgt das Gehalt 12 Euro brutto pro Stunde, ab 2024 wird es auf 12,41 Euro und ab 2025 auf 12,82 Euro erhöht.
Ihre Arbeit im EU-Ausland sollte sich oft noch mehr auszahlen. Zum Beispiel in den Niederlanden – 14,65 Euro pro Stunde. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie einen Arbeitsvertrag im Ausland abgeschlossen haben.
In den meisten Fällen muss Ihr Arbeitgeber auf internationalen Strecken die Mindestlohnsätze der Länder zahlen, durch die Sie reisen.
Deshalb müssen Sie ab Februar 2022 an jeder Staatsgrenze in Ihrem Fahrtenschreiber registrieren, dass Sie in ein anderes Land reisen.
Werden Sie nicht für die vollen 13-15 Stunden Arbeit und Bereitschaft bezahlt?
Dies passiert den meisten Fahrern. Daher unsere Empfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten. In Deutschland können Sie eine Nachzahlung unbezahlter Beträge bis zur Höhe des Mindestlohns der letzten 3 Jahre verlangen . Dazu müssen Sie Ihre gesamte Arbeits- und Standby-Zeit nachweisen können.
Seien Sie gut vorbereitet! Vielleicht wechseln Sie nächstes Jahr zu einem anderen Unternehmen? Ein Jobwechsel ist immer der richtige Zeitpunkt, um beispielsweise unterbezahlte Löhne wieder auszugleichen
Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten!
Der Fahrtenschreiber ist nicht nur ein Kontrollinstrument. Sie können es als Datenspeicher zur Anmeldung Ihrer Lohnansprüche nutzen!
Achtung : Der Arbeitgeber muss die Stunden, die Sie als Ruhezeit anmelden (das „Bett“-Symbol), nicht bezahlen.
Registrieren Sie sich mit dem „Bett“-Symbol nur für diese Zeiträume:
- gesetzliche Pausen von 45 Minuten
- tägliche Ruhezeit von 9 oder 11 Stunden und
- wöchentliche Ruhezeit von 24 bis 45 Stunden
- Urlaubs- und Krankheitszeit
Den Rest der Zeit können Sie in den meisten Fällen loggen – ohne Angst vor einem Bußgeld dafür haben zu müssen, einem der drei Symbole, für die der Arbeitgeber Ihre Zeit bezahlen muss.
Verwenden Sie das Briefumschlagsymbol
Es ist keine Seltenheit, einem Arbeitgeber 13 bis 15 Stunden am Tag zur Verfügung stehen zu müssen. In diesem Fall sollten Sie im Fahrtenschreiber (und damit auf Ihrer Fahrerkarte) neben der Fahrzeit und anderen aktiven Arbeitszeiten auch die Zeit im Standby-Modus eintragen! Die im Standby-Modus verbrachte Zeit muss bezahlt werden.
Wenn Sie eine Staatsgrenze überqueren, registrieren Sie dies in Ihrem Fahrtenschreiber. So können Sie nachweisen, welcher Lohn Ihnen im jeweiligen Land zusteht.
Erstellen Sie ein persönliches Beweisarchiv!
Machen Sie ein Foto von jedem Frachtbrief (CMR) und speichern Sie das Foto!
- Ihre Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und muss alle 28 Tage von Ihrem Arbeitgeber gelesen werden
- Auf Ihrem Kartenchip können Informationen über Ihre Aktivitäten in den letzten 6 Arbeitsmonaten gespeichert werden
- Sie können diese Daten selbst von der Karte entfernen – ohne dass jemand etwas davon erfährt!
Lesen Sie 2 Mal im Jahr Daten von Ihrer Fahrerkarte aus und speichern Sie digitale Daten (im .ddd- oder .xlsx-Format) auf Ihrem persönlichen Gerät (Computer, USB-Stick, Mobiltelefon usw.)!
Dann erhalten Sie einen Nachweis über Ihre Arbeitszeiten.
Wo und wie können Sie Informationen aus Ihrer Fahrerkarte auslesen?
Fragen Sie beispielsweise einen anderen Spediteur, damit Ihr Arbeitgeber keinen Verdacht schöpft. Lassen Sie sich Ihre elektronischen Daten auf eine Karteikarte herunterladen oder per E-Mail zusenden!
Kaufen Sie sich am besten selbst ein Lesegerät. Ihre Preise beginnen bei etwa 30 Euro! Arbeiten Sie mit Ihren Kollegen zusammen und helfen Sie sich gegenseitig!
Wenn Ihr Unternehmen Druck auf Sie ausübt
Nach Angaben vieler Autofahrer werden sie von ihren Unternehmen telefonisch unter Druck gesetzt. Es ist schwierig, den Inhalt solcher Telefongespräche später nachzuweisen. Aber: Sie können versuchen, eine Nachricht an Ihr Unternehmen zu senden, um solche Fälle zu „erfassen“.
Je mehr Belege Sie darüber haben, wie Ihr Unternehmen Sie behandelt, desto besser. Beweise helfen bei Kontrollen und in Verhandlungen, wenn Sie den Lohn vor Gericht zurückfordern wollen. Sammeln Sie alle Dokumente oder machen Sie Fotos davon. Machen Sie auch Fotos von Firmentafeln mit Regeln und Richtlinien. Unterschreiben Sie nichts, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Unterstützung!
Beratungsstellen können Sie unterstützen, wenn Sie Ihre Rechte vor einem Arbeitsgericht in Deutschland durchsetzen wollen – das gilt auch, wenn Sie einen Arbeitsvertrag im Ausland abgeschlossen haben! Beratungsstellen bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.
Kontaktieren Sie Faire Mobilität:
informacija@faire-mobilitaet.de
Anna Weirich (Deutsch, Englisch, Russisch, Rumänisch):
+49 151 19127448
Darüber hinaus können Sie sich an die polnische Gewerkschaft wenden:
Spezialist des Auslandsbüros der NSPS „Solidarität“
Yuri Rovovoy
Telefon: +48 504 299 659
E-Mail: y.ravavoi@solidarnosc.org.pl
Darüber hinaus können Sie sich an die litauische Gewerkschaft wenden:
LITAUISCHE TRÄGERGEWERKSCHAFT
Telefon, Viber, WhatsApp: +37068454054;
E-Mail: info@lvps.lt
Facebook: @lvpsajunga
Gewerkschaften setzen sich für gerechte Löhne für alle ein. Das geht nur gemeinsam. Lkw-Fahrer sind in Deutschland in der Gewerkschaft ver.di organisiert. Unter www.verdi.de/ueber-uns/verdi-international finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft in vielen Sprachen.
Tauschen Sie sich mit Kollegen aus und verteilen Sie diesen Flyer! Gerne können Sie den Link auch zu unserem Informationsportal weiterleiten: www.fair-arbeiten.eu
Informationen zum direkten Kontakt zu unseren Beratungsstellen finden Sie unter:
www.faire-mobilitaet.de/beratungsstellen
Stand 09/2024