Fleischindustrie

Sie arbeiten in der Fleischindustrie?

Wichtige Veränderungen ab 2021 und 2022

Seit dem 1. Januar 2021 sind Subunternehmen in der Fleischindustrie verboten! Alle Beschäftigten müssen beim Generalunternehmen direkt angestellt werden – das ist im Arbeitsschutzkontrollgesetz (ASKG) festgesetzt.

Seit April 2021 ist mit wenigen Ausnahmen auch die Leiharbeit in der Fleischindustrie verboten.

Seit Januar 2022 gilt in der Fleischindustrie der Branchenmindestlohn von 11,00 Euro brutto pro Stunde.

Ab Januar 2024 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Werden Sie gerecht bezahlt?

Ausgebildete Fleischer*innen verdienen in Deutschland zwischen 17 – 18 Euro brutto pro Stunde.

In Deutschland werden die Arbeitsbedingungen – z. B. der Lohn, Urlaubsanspruch, Zuschläge oder Weihnachtsgeld – häufig über Tarifverträge geregelt. Tarifverträge werden zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Unternehmen verhandelt, und zwar nur dort, wo sich die Arbeiter*innen in der Gewerkschaft organisieren.

Möchten Sie wissen, ob für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, der höhere Löhne, mehr Urlaub, Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Zuschläge garantiert? Dies erfahren Sie von Ihrem Betriebsrat, von der Gewerkschaft NGG oder von einer Beratungsstelle. Nehmen Sie Kontakt auf!

Wie lange arbeiten Sie?

Der Arbeitgeber muss Ihre Arbeitszeiten genau erfassen. Trotzdem: Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten selbst und vergleichen Sie diese mit der monatlichen Lohnabrechnung! Im Streitfall brauchen Sie diese Aufzeichnungen! Wenn etwas nicht stimmt, melden Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft oder einer Beratungsstelle.

Laut Gesetz

  • darf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden (bzw. 48 Stunden pro Woche) nicht überschritten werden.
  • haben Sie nach spätestens 6 Stunden Arbeit das Recht auf eine Pause.
  • darf die Pause nur Ihrer Erholung dienen.
  • haben Sie Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (mindestens 4 Wochen im Jahr).

Betriebsräte

Wichtig: Alle Unternehmen mit mehr als 5 Mitarbeiter*innen haben in Deutschland das Recht Betriebsräte zu wählen! Betriebsräte haben die Aufgabe, die Beschäftigten zu unterstützen, die Einhaltung der Arbeitssicherheit und Höchstarbeitszeiten zu kontrollieren und sich dafür einzusetzen, dass die Vorgesetzten alle Kolleg*innen fair behandeln. Zudem können Sie durch Betriebsvereinbarungen die Arbeitsbedingungen zugunsten der Mitarbeiter*innen gestalten. Informieren Sie sich, wer in Ihrem Unternehmen Mitglied im Betriebsrat und somit Ihre Ansprechperson ist.

In Deutschland gilt:

  • Die Zeiten, die Sie zum Umkleiden in der Kabine benötigen sowie die Wegezeiten innerhalb der Fabrik (z. B. aus der Kabine zum Fließband) sind Arbeitszeiten und müssen bezahlt werden. Das gilt auch für vorbereitende Tätigkeiten, wie z. B. das Schärfen der Messer.
  • Die Reinigung der Arbeitskleidung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er darf die Reinigungskosten nicht von Ihrem Lohn abziehen!
  • Für Nachtarbeit steht Ihnen meistens ein Zuschlag zu.

Laut Gesetz muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeits-, Schutz- oder Hygienekleidung sowie Ihre Ausrüstung (Messer, Handschuhe usw.) zur Verfügung stellen. Sollte er von Ihnen Geld dafür verlangen, können Sie es zurückfordern!

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt?

Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Außerdem muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Eine fristlose Kündigung kann negative Auswirkungen auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch haben. Sie müssen eine Kündigung, die Sie vom Arbeitgeber ausgehändigt bekommen, nicht unterschreiben!

Beachten Sie, dass wenn Ihr Arbeitgeber eine Unterschrift von Ihnen verlangt, dass es sich um eine Eigenkündigung handeln kann, die Sie auf gar keinen Fall unterschreiben sollten! Das gleiche gilt auch für Dokumente, auf dem sie das Wort „Aufhebungsvertrag“ lesen, auch das nicht unterschreiben!

Wenden Sie sich umgehend an Ihre Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben! Sie haben ab Erhalt der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um sich dagegen zu wehren!

Wie sind die Bedingungen in Ihrer Unterkunft?

Ihre Unterkunft muss bestimmte Standards erfüllen und darf nicht unangemessen teuer sein.

Wenn Ihnen gedroht wird, dass Ihre Unterkunft gekündigt oder gar gewaltsam geräumt werden soll, wenden Sie sich schnell an eine Beratungsstelle oder rufen sofort die Polizei (110)! Sie müssen Ihre Unterkunft nicht von heute auf morgen verlassen, wenn Sie dadurch obdachlos werden! Für viele Werkswohnungen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, in dieser Zeit dürfen Sie in der Wohnung bleiben. Die Kündigung der Arbeitsstelle alleine reicht für die Kündigung der Wohnung häufig nicht aus!

Wollen Sie Deutsch lernen?

Kennen Sie Ihre Möglichkeiten, in Ihrer Nähe einen geförderten Deutschkurs
zu besuchen? Dies ist oft möglich.

Informieren Sie sich darüber!

Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und kontaktieren Sie uns! Unsere Beratung ist kostenlos und vertraulich.