Kurier- und Paketdienste

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Mindestlohn und Spesen 

Ab Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 € brutto pro
Stunde. Der geltende Mindestlohn darf nie unterschritten werden, auch nicht durch steuerfreie Spesen.

Arbeitszeit und Vergütung 

Täglich dürfen Sie maximal 10 Stunden arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Zeichnen Sie immer Ihre Arbeitszeit selber auf: am besten durch Fotos von Dienstplänen und Arbeitszeitnachweisen. Vergleichen sie diese immer mit der Stundensumme auf der Lohnabrechnung. Jede Arbeitsstunde muss vergütet werden. Auch die Zeit während der Besprechung mit dem Vorgesetzten, Beladen und Ausladen der Pakete, Rückfahrt zum Lager nach der letzten Zustellung, Telefonate mit Dispatcher usw. zählen zur Arbeitszeit.

Pause 

Spätestens nach 6 Stunden Arbeit haben Sie ein Recht auf 30 Minuten Pause, nach 9 Stunden auf insgesamt 45 Minuten Pause.

Krankheit und Urlaub

Auch wenn Sie nicht arbeiten, weil Sie krank sind, haben Sie Recht auf Lohnfortzahlung. Außerdem besteht Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Den beantragen Sie am besten schriftlich.

Kündigung

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Wenn etwas nicht richtig ist, können Sie beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. Dafür haben Sie nur 3 Wochen nach Eingang der Kündigung Zeit.

Haftung bei Beschädigung des Fahrzeugs

Sie sind für die Schäden am Fahrzeug nur dann verantwortlich, wenn grobe Fahrlässigkeit von Ihrem Arbeitgeber nachgewiesen werden kann.

Fühlst du dich ungerecht behandelt oder hast Fragen?

Die bundesweiten arbeitsrechtlichen Beratungsstellen unterstützen Sie vertraulich und kostenfrei. Außerdem setzt sich die Gewerkschaft ver.di für faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten ein.