Probearbeit

Es kann sein, dass Ihr*e Arbeitgeber*in zunächst von Ihnen verlangt, dass Sie einige Tage zur Probe arbeiten, bevor er*sie entscheidet, ob Sie einen Arbeitsvertrag bekommen. Das ist üblich und zulässig, aber

 

Vorsicht: Sie sind nicht verpflichtet, grundsätzlich ohne Entlohnung auf Probe zu arbeiten! Sobald Sie Tätigkeiten, die zu der zukünftigen Arbeit gehören, nach Weisung des*r Arbeitgebers*in ausführen, müssen Sie auch dafür bezahlt werden.

 

Die Arbeit auf Probe darf nicht länger als eine Woche dauern.

 

Stand: Februar 2017