Probearbeit
Es kann sein, dass Ihr*e Arbeitgeber*in zunächst von Ihnen verlangt, dass Sie einige Tage zur Probe arbeiten, bevor er*sie entscheidet, ob Sie einen Arbeitsvertrag bekommen. Das ist üblich und zulässig, aber
Vorsicht: Sie sind nicht verpflichtet, grundsätzlich ohne Entlohnung auf Probe zu arbeiten! Sobald Sie Tätigkeiten, die zu der zukünftigen Arbeit gehören, nach Weisung des*r Arbeitgebers*in ausführen, müssen Sie auch dafür bezahlt werden. |
Die Arbeit auf Probe darf nicht länger als eine Woche dauern.
Stand: Februar 2017