Krankenversicherung

Grundsätzlich können Sie Ihre Krankenkasse in Deutsch­land selbst wählen. Sobald Sie wissen, wer Ihr Arbeitgeber sein wird, sollten Sie die Mitgliedschaft in einer deut­schen Krankenkasse beantragen. Noch vor Beginn Ihrer Beschäftigung wird Ihr Arbeitgeber Sie nach Ihrer Kranken­kasse fragen oder Sie gegebenenfalls bei der von Ihnen gewünschten Krankenkasse anmelden. Sie bekommen dann mit der Post Ihre Kranken­versicherungs­nummer geschickt. Mit dieser Nummer können Sie ab sofort zum Arzt gehen. Etwa 4 Wochen später erhalten Sie Ihre Versiche­rungskarte, die Sie beim Arztbesuch dabei haben müssen.

Einige Krankenkassen in Deutschland verlangen den Nachweis von Vorversicherungszeiten durch die Vorlage des Dokumentes SED 040 oder SED 041 (oder Е 104). Kontaktieren Sie hierfür die Krankenversicherung, bei der Sie bisher versichert waren. 

Achtung: Wenn Sie vorhaben in Ihr Heimatland zurück­zukehren oder in ein anders Land umzuziehen, müssen Sie sich selbst bei Ihrer deutschen Krankenkasse schriftlich abmelden und Ihre Ausreise nachweisen, z.B. mit Hilfe der Bestätigung Ihrer Abmeldung vom Einwohnermeldeamt. Die Abmeldung bei der Krankenkasse durch den Arbeitgeber nach Beendigung Ihrer Beschäfti­gung beendet Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer deutschen Krankenkasse nicht! Solange Sie Ihrer Abmeldepflicht nicht nachkommen, sind Sie verpflichtet in Deutschland die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge selber zu zahlen!

Stand: Mai 2017