Arbeitszeit

In Deutschland ist per Gesetz geregelt, wie viele Stunden Sie pro Tag und Woche maximal arbeiten dürfen. Demnach darf Ihre Arbeitszeit pro Arbeitstag maximal 8 Stunden bzw. pro Arbeitswoche 48 Stunden betragen. Sie darf nur auf maximal 10 Stunden am Tag verlängert werden, wenn im Durchschnitt von 24 Wochen oder 6 Monaten die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreitet.

Wichtig: In der Baubranche gilt ein allgemein­verbind­licher Tarif­vertrag, der andere Arbeitszeiten für den Winter und den Sommer regelt. In den Monaten Dezember, Januar, Februar und Marz beträgt die Arbeits­zeit 38 Stunden wöchent­lich. In den Monaten April bis November beträgt die wöchentliche Arbeits­zeit 41 Stunden.

Überstunden müssen von dem Arbeitgeber angeordnet und grundsätzlich bezahlt werden.

Wichtig: Als Arbeitszeit gilt jede Stunde, in der Sie für den Arbeitgeber zur Verfügung stehen! Dazu gehört z.B. auch die Zeit, in der Sie auf Arbeitsmaterial auf dem Bau, auf das Auschecken von Hotelgasten warten oder auf der Raststatte die vorgeschriebene Pause einhalten. Zur Arbeitszeit gehört auch der Bereitschaftsdienst, also die Zeit, in der Sie sich z.B. für die Pflege von alten und kranken Menschen in Reichweite bereithalten. Informieren Sie sich am besten bei einer Beratungs­stelle!

Tipp: Schreiben Sie jeden Tag Ihre Arbeitsstunden und Pausen auf und lassen Sie sie am besten von Ihrem Vorgesetzten/Vorarbeiter oder einem anderen Zeugen unterschreiben!!

Stand: Februar 2017