Arbeitsvertrag
Sie erhalten in der Regel auch in Deutschland zu Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Ihr*e Arbeitgeber*in ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. In dem Arbeitsvertrag muss folgendes stehen:
- Name und Adresse von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in
- Beginn und Dauer der Beschäftigung
- Art der Tätigkeit und Beschreibung Ihrer Aufgaben
- Arbeitsort
- Höhe der Bezahlung (meistens das Bruttogehalt)
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder sonstige Vereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind
Stand: Februar 2017