Arbeitsvertrag

Sie erhalten in der Regel auch in Deutschland zu Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Ihr*e Arbeitgeber*in ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. In dem Arbeitsvertrag muss folgendes stehen:

  • Name und Adresse von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in
  • Beginn und Dauer der Beschäftigung
  • Art der Tätigkeit und Beschreibung Ihrer Aufgaben
  • Arbeitsort
  • Höhe der Bezahlung (meistens das Bruttogehalt)
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder sonstige Verein­ba­rungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

Stand: Februar 2017