Was müssen Sie als erstes tun?
In den ersten zwei Wochen nach Ihrer Ankunft sollten Sie sich im Bürgeramt vor Ort anmelden. Dazu brauchen Sie Ihren Pass/Personalausweis und eine Bestätigung des Vermieters und/oder einen Mietvertrag. Sie bekommen ein Papier (Meldebescheinigung), das Ihre Anmeldung bestätigt. Dieses Papier müssen Sie gut aufbewahren, Sie werden es bei allen Behörden und Krankenkassen in Deutschland brauchen und vorlegen müssen.
Wenn Sie eine Arbeit suchen, sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit vor Ort als arbeitsuchend melden.
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, sollten Sie sich nach einem Deutschkurs erkundigen. Fragen Sie bei einer Beratungsstelle vor Ort nach.
Sie können auf Antrag an einem Integrationskurs teilnehmen. Dieser kostet für Sie 1,20 EUR pro Stunde (insgesamt besteht der Kurs aus 660 Stunden). Er wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitfinanziert. Einen Antrag auf Teilnahme können Sie direkt beim BAMF beantragen – allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch:
Tel.: +49 911 943-6390. www.bamf.de > Willkommen in Deutschland > Deutsch lernen > Integrationskurse
Wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, können Sie von dem Beitrag befreit werden. Das müssen Sie beim Sozialamt oder Jobcenter beantragen.
Tipp: Es gibt verschiedene Einrichtungen, in denen Sie Deutschkurse kostenlos oder für wenig Geld machen können. Erkundigen Sie sich bei einer der Beratungsstellen, die im Anhang genannt sind.
Stand: Februar 2017