Arbeitssuche über Vermittlungsagentur
Sie können bereits aus ihrem Heimatland eine Arbeitsstelle in Deutschland suchen, zum Beispiel mit Hilfe einer Vermittlungsagentur.
Vorsicht vor möglichem Betrug!
Viele unseriöse Vermittler oder Vermittlungsfirmen bieten Jobs in Deutschland an. Sie versprechen legale Arbeit, guten Lohn, Unterbringung und verlangen für ihre Leistungen und die Beschaffung aller notwendigen Papiere Geld.
Nicht selten sieht die Realität anders aus:
Sie könnten nach Deutschland gebracht und in schlechten Sammelunterkünften oder einer billigen Pension untergebracht werden. Sie müssten 10-12 Stunden am Tag arbeiten und würden keinen Lohn, bis auf geringe Abschlagszahlungen erhalten. Am Ende müssten Sie feststellen, dass Sie keine Arbeitspapiere haben, sondern auf Ihren Namen ein Gewerbe angemeldet worden ist und Sie nun gegenüber dem Finanzamt Steuerschulden haben.
Es ist schwer zu sagen, ob eine Vermittlungsfirma seriös ist oder nicht. Hinweise auf unseriöse Vermittler sind:
- Der*die Vermittler*in verlangt im Voraus Geld. Sie müssen das Geld nicht bezahlen! Oft wird behauptet, es handele sich um eine Gebühr für die deutschen Behörden. Das ist falsch!
- Der*die Vermittler*in erklärt, dass Sie für die Beschaffung der nötigen Papiere Schulden bei ihm haben.
- Sie dürfen nicht selbst Kontakt mit dem*der Arbeitgeber*in aufnehmen. Sie haben weder die Adresse noch den vollständigen Namen oder die Telefonnummer des*der Arbeitgebers*in.
- Sie haben keinen Arbeitsvertrag und keine genauen Informationen über die Art der Arbeit, die Sie machen sollen.
- Sie haben keine Informationen über die Unterkunft und Verpflegung.
Auch deutsche Vermittlungsfirmen sind in verschiedenen anderen EU-Mitgliedsstaaten aktiv. Für sie gelten zum Teil andere Regeln, beispielsweise können sie auch von den Arbeitnehmer*innen Gebühren für die Vermittlung verlangen, jedoch keinen Vorschuss.
In Deutschland gibt es leider keine verpflichtende Registrierung für Vermittlungsfirmen. In Deutschland können Sie sich bei der zentralen Auslands und Fachvermittlung, der ZAV, informieren.
Stand: Februar 2017