Deutscher Arbeitsmarkt

Staatsbürger/innen aus EU-Mitgliedsstaaten haben das Recht, nach Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten. Sie brauchen also kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis.

Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Bleiben Sie länger als 3 Monate, halten Sie sich zur Arbeitssuche, als Arbeitnehmer/in oder Selbstständige/r in Deutschland auf.

Wenn Sie sich zur Arbeitssuche länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten möchten, müssen sie nachweisen, dass Sie

  • weiterhin Arbeit suchen und
  • begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden.

Unabhängig hiervon gilt in Deutschland das Melderecht: Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten oder eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich in der Regel innerhalb von zwei Wochen anmelden.

 

Hinweis: Grundsätzlich können Sie sich als nicht erwerbstätige/ Unionsbürger/in unbegrenzt in Deutschland aufhalten, wenn Sie über aus­reichende Existenzmittel und ausreichenden Kranken­versiche­r­ungsschutz verfügen.

 

Stand: Mai 2017