Deutscher Arbeitsmarkt
Staatsbürger/innen aus EU-Mitgliedsstaaten haben das Recht, nach Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten. Sie brauchen also kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis.
Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Bleiben Sie länger als 3 Monate, halten Sie sich zur Arbeitssuche, als Arbeitnehmer/in oder Selbstständige/r in Deutschland auf.
Wenn Sie sich zur Arbeitssuche länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten möchten, müssen sie nachweisen, dass Sie
- weiterhin Arbeit suchen und
- begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden.
Unabhängig hiervon gilt in Deutschland das Melderecht: Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten oder eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich in der Regel innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Hinweis: Grundsätzlich können Sie sich als nicht erwerbstätige/ Unionsbürger/in unbegrenzt in Deutschland aufhalten, wenn Sie über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. |
Stand: Mai 2017