Bezahlung

In Deutschland gilt der Grundsatz: Keine Arbeit ohne Bezahlung!

Wichtig: Auch ohne Arbeitspapiere und Arbeits­vertrag schuldet der*die Arbeitgeber*in Ihnen Ihren Lohn! Lassen Sie sich nicht von Ihrem*r Arbeitgeber*in einschüchtern oder zwingen, ohne Lohn zu arbeiten. Sie haben ein Recht auf Bezahlung Ihrer Arbeit!

Der Lohn wird in der Regel bis Mitte des folgenden Monats bezahlt und auf Ihr Konto überwiesen. Sie können bei jeder Bank ein Konto eröffnen, hierzu brauchen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihrer Meldebescheinigung. Auch bei der Bank gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen!

Der+die Arbeitgeber*in muss Ihnen jeden Monat eine Lohn­abrechnung aushändigen. Auf dieser Abrechnung steht, wie viel Sie verdient haben und welche Beträge an Steuern und Versicherungen abgezogen werden.

Die Lohnsteuern werden von dem*der Arbeitgeber*in direkt an das Finanzamt gezahlt.

Wichtig: In Deutschland gibt es Mindestlöhne, d. h. der*die Arbeitgeber*in darf auf keinen Fall weniger Geld als den geltenden Mindestlohn bezahlen:

1. Es gibt den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12,41 € (2024). Ausgenommen vom Mindestlohn sind nur

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • manche Praktikant*innen,
  • Auszubildende und
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate der Beschäftigung

2. In vielen Branchen gilt ein allgemeinverbindlicher tariflicher Mindestlohn, der höher als der gesetzliche Mindestlohn ist. Zu diesen Branchen zählen z. B. das Bauhauptgewerbe, die Gebäudereinigung, das Elektrohandwerk und die Pflege.

In einigen Branchen gibt es tarifliche Mindestlöhne, die derzeit noch niedriger sind als der gesetzliche Mindestlohn. Diese Branchen sind die Land- und Forstwirtschaft, der Gartenbau sowie die Fleischindustrie. Ab dem 1.1.2018 dürfen die Branchenmindestlöhne nicht mehr unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

 

3. Es gibt zudem auch tarifliche Mindestlöhne, die nur für bestimmte Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gelten.

Fragen Sie am besten bei der jeweiligen Branchen­gewerk­schaft oder einer Beratungsstelle nach, welcher Mindest­lohn für Sie gilt.

Achtung: Oft macht der*die Arbeitgeber*in die Bezahlung von einem Soll abhängig, das Sie zu erfüllen haben. Das ist nicht immer zulässig, lassen Sie Ihren Arbeits­­vertrag von einer Beratungsstelle oder Ihrer Gewerkschaft prüfen!

Beispiel: Wenn Sie in einem Hotel Zimmer reinigen, bestimmt oft der*die Arbeitgeber*in, wie viele Zimmer Sie in einer Stunde reinigen müssen. Der*die Arbeitgeber*in darf Ihren Lohn aber nicht unter den Mindestlohn kurzen. Schreiben Sie immer die Stunden auf, die Sie gearbeitet haben und sichern Sie Beweise dafür! Der*die Arbeitgeber*in muss jede Stunde bezahlen, die Sie für ihn gearbeitet haben, unabhängig davon, wie viele Zimmer Sie gereinigt haben.

Wenn der Arbeitgeber nicht bezahlt:

Der*die Arbeitgeber*in muss jeden Monat Ihren Lohn bezahlen. Macht er*sie dies nicht, sollten Sie dagegen vorgehen. Fordern Sie Ihre*n Arbeitgeber*in schriftlich (per Post oder per Fax) zur Zahlung Ihres Lohns auf. Führen Sie in diesem Schreiben die nicht entlohnten Arbeitsstunden, die Summe, die Ihnen der*die Arbeitgeber*in schuldet sowie eine Kontoverbindung auf. Stellen Sie eine Frist von 2 Wochen zur Zahlung.

Wenn Sie merken, dass Ihr*e Arbeitgeber*in nicht pünktlich bezahlt, kontaktieren sie am besten sofort Ihre Gewerk­schaft oder eine Beratungsstelle. Lassen Sie sich nicht hinhalten und schreiben Sie immer die Arbeitsstunden auf. Machen Sie Fotos mit Ihrem Handy von der Arbeit und von der Arbeitsstelle. Sammeln Sie so viele Informationen über Ihren Arbeitgeber*in wie möglich. Je mehr Informationen und Beweise Sie haben, umso größer sind Ihre Chancen, dass Sie Ihr Geld bekommen.

In vielen Branchen (Bau, Gebäudereinigung, Nahrungs­mittelindustrie) hat Ihr*e Arbeitgeber*in oft einen Vertrag mit einem anderen Auftraggeber, dem so genannten General­unternehmer (z. B. das Hotel, das durch die Firma Ihres Arbeitgebers gereinigt wird). Sammeln Sie auch über diesen Generalunternehmer oder weitere Subunternehmer Informa­tionen und Beweise: Wenn Ihr*e Arbeitgeber*in Sie nicht bezahlt, können Sie in Deutschland den Lohn von dem Generalunternehmer oder jedem Unternehmen der Auftrags­kette verlangen, das über Ihrem*r Arbeitgeber*in steht.

Achtung: Warten Sie nicht zu lange! Es laufen immer Fristen, die bestimmen, wie lange Sie Ihren Lohn vom Arbeitgeber*in oder Gericht fordern können. Wenn die Fristen ablaufen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, Ihren Lohn zu erhalten.

Die Fristen stehen im Arbeitsvertrag oder in dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag. Auch hier gilt: Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder suchen Sie eine Beratungsstelle vor Ort auf und lassen Sie sich beraten. Die Frist für den gesetzlichen Mindestlohn beträgt drei Jahre, so lange können Sie diesen Lohn geltend machen.

Wenn Sie mehr als 2 Monate keinen Lohn erhalten haben, könnten Sie Ihre Arbeit niederlegen, bis der*die Arbeitgeber*in Ihren Lohn bezahlt hat. Sie müssen aber unbedingt Ihrem*r Arbeitgeber*inschriftlich mitteilen, dass Sie dies tun, weil er nicht bezahlt hat. Bevor Sie aber diese Maßnahme ergreifen, informieren Sie sich bei einer Gewerkschaft oder Beratungsstelle.

Stand: Januar 2024